Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer hat den Klassenelternsprecher über alle grundsätzlichen, die Klasse gemeinsam interessierenden Fragen zu unterrichten und ihm die notwendigen Auskünfte zu erteilen.
Der oder die Klassenelternvertreter/in hat folgende Aufgaben:
- Kontakt zwischen den Lehrkräften der Klasse und den Eltern zu pflegen,
- Vorschläge der Eltern zu beraten und der Schule zu unterbreiten,
- der Elternschaft Gelegenheit zur Aussprache zu geben.
Der Elternbeirat ist die Vertretung der Erziehungsberechtigten der Schüler sowie der Eltern volljähriger Schüler einer Schule. Er wirkt in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, beratend mit.
Das Handeln und Wirken des Elternbeirates der Grundschule Haßfurt regelt seine Geschäftsordnung basierend auf den gesetzlichen Regelungen des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) sowie der Schulordnung der Grundschulen Bayern (GrSO).
Der Elternbeirat hält engen Kontakt zum Kollegium und zur Schulleitung. Zu seinen Aufgaben zählen neben den bereits oben genannten:
- die Interessen der Eltern aller Schüler der gesamten Schule zu vertreten,
- allen Eltern der Schule die Gelegenheit zur Information zu geben,
- Wünsche und Anregungen der Eltern aufzunehmen,
- darüber zu beraten und sie weiterzuleiten,
- die Entscheidung über einen unterrichtsfreien Tag zu beraten,
- über die Verwendung von Lernmitteln zu beraten,
- bei Verfahren, die zur Entlassung eines Schülers führen können, gehört zu werden.
Wenn Sie gerne die Interessen von anderen vertreten, dann ist eine Position als Klassenelternsprecher oder im Elternbeirat genau das Richtige für Sie. In der Grundschule wird er auf ein Jahr, in den weiterführenden Schulen für die Dauer von zwei Jahren von den wahlberechtigten Eltern der Schule bzw. den Vertretern der einzelnen Klassen gewählt. Jede als Elternbeirat gewählte Person hat auch einen Vertreter, der sie unterstützt und unter Umständen auch ab und zu einspringen muss.
Es wird immer wieder die Frage gestellt, ob der Elternbeirat überhaupt etwas erreichen kann. Die eindeutige Antwort lautet: Ja, er kann! Grundsätzlich sind im Erziehungsgesetz und in den Schulgesetzen für die einzelnen Schularten die Befugnisse des Elternbeirats geregelt. Jeder Elternbeirat sollte diese Gesetze kennen, d.h. sich einmal die für seine Schulart gültigen einschlägigen Artikel und Paragrafen genau anschauen. Schulordnungen gibt es im Buchhandel oder im Internet, wenn Sie sie nicht in der Schule ohnehin bekommen. Im Laufe der letzten Jahre wurden aufgrund der Arbeit der Elternvertreter die Elternrechte deutlich klarer formuliert, die Mitsprachemöglichkeiten auf verschiedene Gebiete ausgedehnt. So können Elternbeiräte jetzt z.B. auch in der Lehrerkonferenz zu wichtigen Themen Stellung nehmen und ihre Meinung dem gesamten Kollegium vortragen.
Die Mitgliedschaft im Elternbeirat bietet die Möglichkeit, umfassend über die Belange der Schule informiert zu sein und mitbestimmen zu können. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich. Manche Eltern engagieren sich gerne im Elternbeirat, andere haben dafür keine Zeit. Viele Mitglieder schätzen den engen Kontakt zu Schulleitung und Lehrern, da durch eben diese vertrauensvolle Zusammenarbeit Schwierigkeiten rechtzeitig erkannt, unnötige Konflikte vermieden und Vorhaben erfolgreich und konstruktiv vorangebracht werden können. Sie werden umfassend informiert. Sie lernen andere Eltern und Schüler und deren Probleme kennen. Die Schule verliert an Anonymität.