Es gelten die neuen Richtlinien, die Sie am 1. November 2021 per Schulmanager erhalten haben
Erweiterte Maskenpflicht:
Angesichts der derzeitigen Pandemielage hat der Ministerrat die erweiterte Maskenpflicht an den Schulen bis auf Weiteres verlängert; die
ursprünglich vorgesehene Befristung auf die erste bzw. die ersten beiden Unterrichtswochen nach den Allerheiligenferien (vgl. KMS vom 04.11.2021 Nr. ZS.4- BS4363.0/1007) entfällt. Damit besteht
bis auf Weiteres an allen Schulen in Bayern auch während des Unterrichts, während sonstiger Schulveranstaltungen und der Mittagsbetreuung Maskenpflicht. Ansonsten gelten die Hinweise, die Sie mit
o. g. KMS erhalten haben (z. B. Bestimmungen zur Art der Maske; keine Maskenpflicht im Freien; Umsetzung im Fachunterricht in Sport bzw. Blasinstrument/Gesang), unverändert weiter.